Erwerbsbedingungen

Bedingungen für den Erwerb von HSCK-Aktien

Die nachfolgenden Bedingungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von HSCK-Aktien von Interessierten richten sich ausschliesslich an Personen mit Wohnsitz/Sitz in der Schweiz. Eine Verbreitung dieser Inhalte in andere Rechtsordnungen ist untersagt.

1. Gegenstand

Die HSCK AG (nachfolgend als HSCK bezeichnet) vermittelt Interessierten freibleibend die Möglichkeit, HSCK-Aktien zu einem Preis von aktuell CHF 250.00 zu erwerben.

Interessierte können ihren Wohnsitz oder Sitz ausschliesslich in der Schweiz haben.

Die angebotene Möglichkeit HSCK-Aktien zu ewerben, stellt kein Angebot zum Kauf oder zur Zeichnung von Aktien im Sinne von Art. 35 ff. FIDLEG dar, noch handelt es sich dabei um einen Prospekt oder eine ähnliche Mitteilung im Sinne von Art. 35 ff. oder 68 f. FIDLEG.

Interessierte haben durch Übermittlung dieses Formulars keinen Rechtsanspruch auf Zuteilung bzw. den Erwerb von HSCK-Aktien.

2. Kommunikation

Sämtliche Kommunikation zwischen HSCK und den Interessierten erfolgt über die von den Interessierten angegebene E-Mail-Adresse. Interessierte sind für die regelmässige Überprüfung ihrer E-Mails verantwortlich und müssen sicherstellen, dass die angegebene E-Mailadresse aktuell und korrekt ist.

3. Erwerbsvorgang

Mit dem Absenden des Formulars erklärt der/die Interessent:in verbindlich das Interesse am Erwerb der angegebenen Anzahl von HSCK-Aktien und akzeptiert die hier abrufbare geltende Version der Statuten.

Nach Abschluss der Prüfung der Angaben auf dem Formular und bei entsprechender Verfügbarkeit der gewünschten Aktien erhält der/die Interessent:in eine E-Mail mit den Zahlungskonditionen und der IBAN-Nummer. Das Absenden des Formulars gilt gleichzeitig als Antrag auf Eintragung der gewünschten HSCK-Aktien im Aktienbuch. Erfolgt die Zahlung des/der Interessent:in nicht fristgerecht, gilt das Interesse am Erwerb von HSCK-Aktien als widerrufen.

Bei einer schenkungsweisen Übertragung muss der Beschenkte nach Aufforderung per E-Mail innerhalb der angegebenen Frist bestätigen, dass er die Schenkung der HSCK-Aktien annimmt.

Nach Eingang des Kaufpreises auf dem angegebenen Konto bzw. der Annahme der Schenkung erhält der/die Interessent:in bzw. der/die Beschenkte eine E-Mail mit der Bestätigung über die Eintragung der Aktie/Aktien im Aktienbuch.

4. Übertragung von HSCK-Aktien

Will eine Akionär seine HSCK-Aktien an einen Dritten übertragen, ist hierfür das hier abrufbare originalunterzeichnete Zessionsformular zu verwenden und an die Geschäftsstelle des HSCK per Post zu senden. Eine Übertragung von HSCK-Aktien wird erst mit der Genehmigung durch den Verwaltungsrat rechtswirksam. Nach erfolgter Genehmigung erhält der neue Aktionär/die neue Aktionärin eine Bestätigung seiner Eintragung im Aktienbuch per E-Mail.

5. Datenschutz

HSCK verpflichtet sich, die Datenschutzbestimmungen gemäss den geltenden Gesetzen einzuhalten. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

6. Änderungen

HSCK behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit anzupassen bzw. zu ändern.

7. Risiken der HSCK-Aktien

Die Interessenten bestätigen, dass sie mit dem Kauf von HSCK-Aktien den HSC Kreuzlingen begleiten, fördern und unterstützen wollen. Die Interessenten sind sich bewusst, dass basierend auf den Informationen im Zusammenhang mit dem Erwerb der HSCK-Aktie keinerlei Anspruch auf Performance oder Rendite (weder der HSCK-Aktie noch der HSCK AG) abgeleitet werden können.
Der Kauf von Aktien, und auch von HSCK-Aktien, ist generell risikobehaftet und kann mit einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals enden.   

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Der Gerichtsstand befindet sich am Sitz der HSCK AG.

Kreuzlingen, den 19.01.2024
Der Verwaltungsrat